Hardwarerücknahme (WEEE-Richtlinie)
Herstellerverpflichtungen
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) werden die Vorgaben der europäischen WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) -Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) in Deutschland umgesetzt.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Hersteller, Vertreiber und Importeure, die in Deutschland Elektro(nik)-Geräte in Verkehr bringen, verpflichtet sich bei der Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu registrieren und Gebühren an diese für die Bereitstellung von Sammelbehältern und die Abholung der Altgeräte zu entrichten.
Die stiftung ear wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben beliehen, um die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sicherzustellen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.stiftung-ear.de.
Die IPG Automotive GmbH ist unter der WEEE-Reg. DE53541947 im Herstellerregister der Stiftung ear (Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten) registriert.
Elektrogeräte die ausschließlich gewerblich genutzt werden (B2B-Geräte)
Unter B2B-Geräte fallen Elektro- und Elektronikgeräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden können (tatsächliche Verwendung) oder die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden (bestimmungsgemäße Verwendung). Diese Geräte dürfen nicht über die kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen entsorgt werden. Bei Fragen zur Rücknahme Ihrer B2B-Geräte wenden Sie sich bitte direkt an IPG Automotive GmbH.